1. Olympische
Jugend-Winterspiele 13.-22. Jänner

YOG World Mile - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

I. Veranstalter der "YOG World Mile" ist die Innsbruck-Tirol Olympische Jugendspiele 2012 GmbH.
II. Die Teilnahme am Projekt "YOG World Mile" unterliegt den vorliegenden Teilnahmebedingungen. Mit der Teilnahme erkennen die Teilnehmer die nachfolgenden Teilnahmebedingungen als verbindlich an.
III. Die Projekt-Teilnahme erfolgt durch Anmeldung via www.innsbruck2012.com bis spätestens 30. November 2011.
IV. Zwischen 13. und 22. Jänner 2012 muss das zugeloste Land ein oder zwei Tage lang auf der YOG World Mile durch die teilnehmende Klasse von mindestens einer Lehrperson sowie mindestens 5 SchülerInnen präsentiert werden.

Teilnahmeberechtigung

I. Teilnehmen dürfen alle Tiroler Schulklassen von der 5. bis zur 11. Schulstufe.
II. Die Onlineanmeldung muss ordnungsgerecht ausgefüllt sein, um eine einfache Kontaktaufnahme mit den verantwortlichen Lehrer/innen zu gewährleisten.

Inhaltliche Vorgaben

I. Die Länderpräsentationen müssen den inhaltlichen Angaben im vorliegenden Ausschreibungskatalog entsprechen, um für die World Mile während der Jugendspiele von 13. bis 22. Jänner 2012 zugelassen zu werden.

Gewinner

I. Die Entscheidung über die Zuerkennung des Gewinns wird durch ein Online- oder Jury-Voting im Jänner 2012 getroffen. Die Entscheidung ist für alle TeilnehmerInnen bindend und kann nicht angefochten werden.
II. Die Preisübergabe erfolgt im Rahmen eines Pressetermins mit den Verantwortlichen der Schulprogramme Ende Jänner 2012.

Wirksamkeit / Geltendes Recht / Gerichtsstand

Sollten Teile oder einzelne Formulierungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Teile in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. Die Änderung der Teilnahmebedingungen bleibt vorbehalten. Unvorhergesehene Ereignisse, die die Durchführung des Projekts "YOG World Mile" unmöglich machen, berechtigen den Veranstalter, die Durchführung abzusagen. Alle Ansprüche seitens der TeilnehmerInnen sind ausgeschlossen. Es gilt das österreichische Recht. Gerichtsstand ist Innsbruck.